Wenn die Versicherung nicht zahlt

Manche privaten Versicherungen weisen die Erstattung des vollen Vergütungssatzes zurück. Dies begründen sie häufig damit, dass „der Preis [gehe] über den ortsüblichen Preis hinausgehe“ und damit gemäß §612 BGB nicht erstattungsfähig sei. Allerdings widerspricht sich dieses Argument selbst, da es keine allgemein verbindliche Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt.

Umfangreichere Auskünfte über Privatpreisgestaltung und zur thematischen Rechtssprechung erhalten Sie auf der Website www.privatpreise.de. Diverse Musterbriefe geben Ihnen hilfreiche Tipps für eine Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie Ihre Heilmittel erstattet bekommen.

Platzieren Sie hier Ihre eigenen Texte und Bilder. Klicken Sie auf diesen Text zum Bearbeiten.