Das Behandlungshonorar
Anhand der Ihnen bekannten Preise für die Behandlung in meiner Praxis, können Sie sehen, dass die Preise zwar über den Beihilfehöchstsatz liegen, aber bei weitem nicht die Möglichkeit zur Berechnung des 2,3-fachen VdAK-Satzes ausschöpfen.
Folgende Faktoren spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle
- weitreichende fachliche und berufliche Qualifikation des Behandlers,
- hohe Qualität der therapeutischen Leistung,
- langjährige Berufserfahrung,
- kontinuierliche Fortbildung und Weiterbildungen,
- vielfältige Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen,
- festgesetzte Behandlungszeit der jeweiligen Leistung,
- Vor- und Nachbereitung,
- Praxisausstattung, Raumkosten, Kosten für Geräte und Material,
- regionale Aspekte.
Aufgrund dessen wird die Preisgestaltung der zugrundeliegenden Vergütungsvereinbarung als angemessen angesehen.